Ist das Produkt CE geprüft?

Selbstverständlich erfüllen unsere Produkte die Anforderungen aller gültigen EU-Richtlinien. Im Fall von Spielzeug sind dies die Anforderungen der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die allgemein als „Spielzeugrichtlinie“ bezeichnet wird. Unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Verwendung des Spielzeugs und des Verhaltens von Kindern ermittelt diese Richtlinie die vom Spielzeug ausgehenden Gefahren und hilft somit dabei, spielzeugbedingte Unfälle zu vermeiden.
Die Übereinstimmung mit den Vorschriften der aufgeführten EU-Richtlinien wird nachgewiesen durch die vollständige Einhaltung der aufgeführten Normen:
  • DIN EN 71-1: Mechanische und physikalische Eigenschaften
  • DIN EN 71-2: Entflammbarkeit
  • DIN EN 71-3: Migration bestimmter Elemente
  • DIN EN 71-9: Organische chemische Verbindungen
  • REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals): eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zur Reform des Chemikalienrechts europaweit.

Um diesen Nachweis zu erbringen, arbeiten wir mit unabhängigen und anerkannten Prüf-Laboren zusammen (SGS, Eurofins und Intertek).

Die Konformität unserer Spielwaren mit den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union dokumentieren wir mit dem Anbringen des CE-Kennzeichens auf unseren Produkten.

Du kannst als Verbraucher also sicher sein, dass Sindibaba-Spielwaren geprüft wurden und den Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie gerecht werden, und dass du unsere Produkte somit guten Gewissens deinem kleinen Liebling zum Spielen geben kannst.

N.B.:
Obige Frage und Abweichungen davon erreichen uns oft. Dabei wird oftmals übersehen, dass das CE-Logo bzw. das CE-Kennzeichen kein Prüfsiegel ist. Mehr zu diesem Thema findest du in folgendem Artikel: Prüfsiegel für Kinderspielzeug

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