Prüfsiegel für Kinderspielzeug

CE-Kennzeichen ist kein Zertifikat

Wir erhalten immer wieder E-Mails in denen nachgefragt wird, ob unsere Produkte „CE geprüft“ oder „CE zertifiziert“ sind.

Eines vorweg: Das CE-Logo bzw. die CE-Kennzeichnung ist kein Zertifikat oder Prüfsiegel. Mit dem CE-Kennzeichen auf seinen Produkten erklärt der Hersteller, dass alle gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderungen für dieses Produkt erfüllt werden.

Selbstverständlich genügen unsere Produkte den gesetzlichen Vorgaben, d.h. den einschlägigen EU-Richtlinien und dazugehörigen harmonisierten Normen. Um diese Konformität zum Ausdruck zu bringen, weisen wir als Hersteller bei Spielzeug darauf durch Verwenden des CE-Logos am Produkt hin.

Spielzeugrichtlinie ist ausschlaggebend für Produkte mit Spielzeugeigenschaft

Es ist also nicht zwingend erforderlich, dass Spielwaren, von denen keine Gefährdung ausgeht, die nicht über eine harmonisierte Norm abgedeckt ist, unabhängig geprüft und getestet werden müssen. Sie müssen lediglich die relevanten Richtlinien und die darin enthaltenen Normen, also die messbaren Prüfvorschriften, erfüllen. Im Fall von Spielzeug und Schnullerketten ist das die europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48 EG umgesetzt durch die Normen DIN EN 71 und DIN EN 12586.

Unabhängige Testinstitute zum Überprüfen von SindiBaba-Spielzeug

Dennoch haben wir uns aus Gründen höherer Sicherheit, besserer Produkthaftung und Vermeidung der Abhängigkeit von einer Lieferantenerklärung, die besagt, dass das Material für die Herstellung unseres Spielzeugs geeignet ist,  für eine unabhängige Kontrolle entschieden. Insbesondere für die chemische Analyse zur Bewertung möglicher Schadstoffe bedarf es sehr teurer Gerätschaften, die für ein KMU nicht oder kaum finanzierbar sind. Seit Jahren lassen wir unsere Produkte deshalb von unabhängigen Einrichtungen überprüfen und arbeiten dabei mit anerkannten Prüfinstituten SGS, Eurofins und Intertek zusammen.

Mehr dazu, wie SindiBaba die Sicherheit seines Spielzeuge gewährleistet, findest du hier!

Bildhinweis oben:

Massenspektrometer zur Messung und Analyse von Einzelsubstanzen

Ein Massenspektrometer, wie es bei der Messung und Analyse von Einzelsubstanzen zur Konformitätsbewertung der Migration bestimmter Elemente wie Blei, Chrom oder Cadmium im Rahmen des Prüfverfahrens nach DIN EN 71-3:2017-10 der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48 EG zur Anwendung kommt.

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