Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, DIN EN 71 Normen und CE-Kennzeichnung

Verpackungsrückseite der SINDIBABA-Befestigungsringe
Aufnähen der Augen bei einer SindiBaba Babyrassel

Verpackung eines Produkts mit vorgeschriebenen Produkt- und Herstellerangaben. Hier am Beispiel der Befestigungs-Klammern in Grau – 2er Set.von SindiBaba.

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Was ist die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG?

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ist eine Richtlinie der EU, welche die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug festlegt. Diese Richtlinie sorgt dafür, dass alle in der EU verkauften Spielzeuge sicher für Kinder sind.

Damit ein Spielzeug in der EU verkauft werden darf, muss es u.a. das CE-Kennzeichen (oft CE-Logo genannt) tragen. Dieses Zeichen zeigt, dass das Spielzeug die strengen Sicherheitsanforderungen der EU erfüllt.

Produktverpackung mit obligatorischen Produkt- und Herstellerangaben wie CE-Kennzeichnung, Adresse des Inverkehrbringers, Modell- und Chargennummer, Warn- und Pflegehinweise, usw. am Beispiel des gehäkelten Stehaufmännchens Fuchs FRED von SindiBaba.

Fallstudie: Wir erhalten bisweilen Reklamationen, dass die Spieldauer unserer Spieluhren nur 2 Minuten beträgt.

Grund ist die Spielzeugrichtlinie: Damit von der Aufziehschnur keine Strangulationsgefahr für das Kind ausgeht, ist deren Länge auf 20 cm begrenzt. Eine längere Schnur würde zwar mit einer längeren Spieldauer einhergehen, wäre aber unsicher und ist laut EU-Norm EN71-3 untersagt.

Umsetzung in Deutschland

Richtlinien ≠ Verordnungen ≠ Gesetze

Richtlinien (Directive) legen ein verbindliches Ziel fest. Es ist aber eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich (zu einem festgelegten Termin). Hierbei sind geringe Modifikationen möglich.

So wird z.B. die EU-Richtlinie 2009/48 EG (die sogenannte Spielzeugrichtlinie) in Deutschland in der nationalen Gesetzgebung durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV) umgesetzt, welche die bestehenden nationalen Regelungen ergänzt und vereinheitlicht.

Die Überwachung der Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch Marktüberwachungsbehörden, die regelmäßige Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die auf dem Markt verfügbaren Spielwaren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Zusammenhang von Normen, Richtlinien und Gesetzen

Die EU formuliert allgemeine Schutzziele in Richtlinien, die durch spezifische Normen präzisiert werden. 

Beispiel: In der Spielzeugrichtlinie gibt die EU allgemeine Sicherheitshinweise. Es wird jedoch nicht konkret festgelegt, wie hoch ein Grenzwert einer toxischen Substanz sein darf, oder wie lang eine Aufziehschnur bei einer Spieluhr sein darf, ohne dass davon eine Strangulationsgefahr für das Kind ausgeht.

Solche konkreten Standards wie Grenzwerte für schädliche Stoffe und Schnurlängen legt im Falle von Spielzeug die DIN-Norm DIN EN-71 fest.

Normen, wie die DIN-Normen, sind Standards, die meist freiwillig sind, aber wichtig, um die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Diese Normen werden oft von Organisationen und Fachkreisen erarbeitet.

Harmonisierte Normen erhalten rechtliche Relevanz durch ihre Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Diese Veröffentlichung löst die 👉 Vermutungswirkung aus, was für den Anwender der Norm bedeutet, dass er sich bei deren Einhaltung Gesetzes- bzw. Richtlinienkonform verhält.

Bei der Herstellung unserer Spielwaren halten wir uns an die EN71-Normen. Diese Normen legen genaue Grenzwerte für toxische Substanzen fest und bieten Prüfanleitungen, um sicherzustellen, dass unser Spielzeug keine mechanischen Gefahren birgt, wie z.B. die maximale Länge der Aufziehschnur einer Spieluhr oder die Größe der Ventilationsöffnungen im Befestigungsclip einer Schnullerkette.

Durch die Einhaltung dieser technischen Vorgaben stellen wir sicher, dass unser Spielzeug die verpflichtenden Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und daraus resultierend die nationalen und europäischen Gesetze erfüllt. So kannst du darauf vertrauen, dass unsere Spielzeuge sicher sind und für dein Kind keine Gefahr darstellen.

Vermutungswirkung

Eine technische Regel, wie z.B. eine Norm, hat keine Gesetzeskraft, aber sie löst die sogenannte Vermutungswirkung aus. Das bedeutet:

Wenn du dich an die Vorgaben in technischen Regelwerken (wie den DIN-Normen) hältst, kannst du davon ausgehen, dass du auch die verpflichtenden Anforderungen (z.B. die übergeordnete europäische Spielzeugrichtlinie und die deutsche Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) erfüllst.

Im Streitfall wird ein Gericht annehmen, dass ein Unternehmen, das sich an diese unverbindlichen technischen Regeln gehalten hat, auch die rechtsverbindlichen gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat.

Solltest du dich für ein anderes Vorgehen entscheiden und von diesen Regelwerken abweichen, ist das möglich, aber du solltest deine eigene Lösung gut begründen und dokumentieren.

Fallbeispiel DIN EN 71

Die europäische Norm EN 71 spezifiziert Sicherheitsbestimmungen für Spielwaren. Alle in der Europäischen Union verkauften Spielwaren sowie Produkte, die in direkten Kontakt mit Kindern kommen, müssen diese Norm erfüllen. Die EN 71 Norm basiert auf der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Sie gliedert sich in 14 Teile.

Für die meisten SindiBaba-Stofftiere sind die Teile 1 bis 3 maßgeblich:

  • Teil 1 Mechanische und physikalische Eigenschaften
  • Teil 2 Entflammbarkeit
  • Teil 3 Migration bestimmter Elemente (z. B. Weichmacher und Schwermetalle)

Bei Schnullerketten ist darüber hinaus noch eine weitere Norm maßgeblich: Die sog. “Schnullerkettennrom” DIN EN 12586.

Das Beziehen der Normentexte ist nicht günstig. Teil 1 der DIN EN 71 kostet beispielsweise über 300 €. In Deutschland werden die Normen vertrieben von der DIN Media, einem der DIN-Gruppe zugehöriger Verlag.

Produktverpackung mit obligatorischen Produkt- und Herstellerangaben wie Adresse des Inverkehrbringers, Modell- und Chargennummer, Warn- und Pflegehinweise, usw. am Beispiel des Gehäkelten 4in1 Baby-Mobiles MEERESTIERE von SindiBaba.

SindiBaba bedient sich bei der Risikoeinschätzung seiner Produkte unabhängiger Prüfinstitute wie SGS, Eurofins und Intartek.

Bedeutung der CE-Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt mit der EU-Richtlinie für Spielzeugsicherheit 2009/48/EG konform ist, also alle EU-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Er übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der sich daraus ergebenden Standards.

Die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch und die einzige Kennzeichnung, die die Konformität des Produkts mit den EU-Normen bescheinigt. Konsequenz: Ein Spielzeug ohne CE-Kennzeichen darf in der EU nicht verkauft werden.

Die Spielzeugverordnung setzt nicht zwingend voraus, dass eine unabhängige Stelle die CE-Konformitätsprüfung der Produkte durchführt. Diese kann der Hersteller selber durchführen.

Fazit

  • Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG sorgt dafür, dass Spielzeuge in der EU sicher sind.
  • Jedes Spielzeug muss das CE-Kennzeichen tragen, welches zeigt, dass es alle relevanten Sicherheitsstandards erfüllt.
  • Normen helfen bei der Einschätzung, ob ein Produkt konform ist, und bieten konkrete Maßgaben und Anleitungen.
  • Hersteller können diese Konformität selbst überprüfen. Eine unabhängige Stelle wird für die Prüfung nicht zwingend vorausgesetzt.

Bei SINDIBABA lassen wir unsere Spielzeuge von unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituten testen. Dadurch gewährleisten wir, dass unsere Baby- und Kleinkindprodukte die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen.

Mit dem SAFE SindiBaba Qualitätssiegel auf der Produktverpackung zeigen wir, dass wir bei der Einhaltung der Sicherheitsstandards über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. So kannst du sicher sein, dass dein Kind mit unseren Spielzeugen sicher und geschützt spielt.

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